7.11.2025

Nicht nur am bevorstehenden Welttag der Reinigungskräfte erfreuen sich die Mitarbeitenden aus dem Bereich Alltagsdienstleistungen der Wertschätzung ihrer Kunden.
Das zeigt das Beispiel der abgebildeten, kürzlich erhaltenen Grußkarte.
Das Team der Alltagsdienstleistungen wird dort aktiv, wo eine Person, die über einen Pflegegrad verfügt, Hilfe im Haushalt benötigt. Diese Hilfe kann über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet werden.
Der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro entsteht für jede pflegebedürftige Person und kann aktiv abgerufen werden. Nicht beanspruchte Beträge können bis zum Juni des Folgejahres in Anspruch genommen werden.